- Demarkationsvertrag
- Abgrenzungsvertrag. 1. Allgemein: Vertrag, der die Interessengebiete zweier oder mehrerer nach den gleichen Zielen strebender Subjekte abgrenzt (z.B. beim Gebietskartell).- 2. Bei Energie- und Wasserversorgungsunternehmen: Vertrag zwischen Versorgungsunternehmen zur Abgrenzung und Aufteilung von Versorgungsgebieten für leitungsgebundene Energie- und Wasserversorgung. D. waren nach § 103 I GWB a.F. vom Kartellverbot freigestellt. Diese Freistellung ist im Rahmen der Sechsten Kartellnovelle zum 1.1.1999 zwecks wettbewerblicher Öffnung der Strom- und Gasversorgung beseitigt worden.
Lexikon der Economics. 2013.